Liebe Gartenfreunde, wir möchten über die Vorschriften und Regelungen zum Nachbarrecht informieren.
  • Das Errichten oder Erweitern der Gartenlauben oder Baukörper und baulicher Nebenanlagen bedürfen der Zustimmung des Vorstands und sind vor Baubeginn in schriftlicher Form bei diesem zu beantragen. Die erforderlichen Grenzabstände sind zwingend einzuhalten.
  • Es ist nicht zulässig Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Die zurzeit vorhandenen Dachentwässerungsanlagen sind bis zum 30. Juni 2019 dementsprechend umzubauen.
  • Jegliche Veränderung oder Beschädigung der Einfriedung zum Nachbargrundstück ist untersagt. Diese wurde durch die Firma Funke errichtet und ist deren Eigentum.
  • Die Zäune sind nicht zu bepflanzen, als Rankhilfe zu benutzen, als zusätzliche Stützen für Baukörper oder als Abspannhilfe für Planen, Sonnensegel und dergleichen zu verwenden.
  • Bei der Neuanlage von Bepflanzungen sind die geforderten Grenzabstände einzuhalten.
  • Es ist nicht gestattet Müll oder Pflanzenreste illegal über die Zäune zu entsorgen.
Nach oben scrollen